Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung dieser AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten nur für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der Decadis AG, Koblenz (nachfolgend „Decadis“). Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn Decadis ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Decadis ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Decadis bietet ihre Leistungen dabei ausschließlich gegenüber Auftraggebern an, die als Unternehmer im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Auftraggeber“). Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

Datenschutzrechtliche Regelungen können unter der Adresse https://www.decadis.de/datenschutz eingesehen werden.

Weitere AGB des Herstellers oder Distributors („Lizenzgeber“) der vermittelten Software bleiben unberührt.

2. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der zu liefernden Produkte informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen ggfs. nach Anpassung und Programmierung entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss beraten zu lassen.

Der Auftraggeber ist zur kostenfreien Mitwirkung verpflichtet. Der Auftraggeber wird die zur Erbringung derv ertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig ohne Aufforderung zur Verfügung stellen.

3. Stornierung bei Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte & Aufrechnung

Nach Ablauf von 10 Tagen ab Rechnungserhalt, maximal aber 30 Tage nach Lizenzlieferung, ist Decadis unwiderruflich berechtigt, gegenüber dem Lizenzgeber eine Stornierung der Lizenzbestellung mit Wirkung für den Auftraggeber zu erklären (Stornierungsrecht), sollte die Zahlung bei Decadis nicht fristgerecht eingegangen sein. Setzt Decadis in einer Mahnung eine weitere Frist zur Zahlung, darf die Stornierung nicht vor Ablauf dieser Frist erfolgen. Das Stornierungsrecht umfasst diejenigen Lizenzen, die der Auftraggeber nicht gezahlt hat. Sollte im Fall einer solchen Teilzahlung die Stornierung bei dem Lizenzgeber nicht in den genau gleichen Lizenzteilen möglich sein, wie diese nicht gezahlt wurden, oder ist für Decadis nicht bestimmbar, welche Lizenzteile der Auftraggeber zahlte, ist Decadis nach billigem Ermessen berechtigt, die zu stornierenden Lizenzen auszuwählen. Bei Ausübung des Ermessens wird Decadis solche berechtigten Interessen des Auftraggebers berücksichtigen, die der Auftraggeber Decadis zuvor mitgeteilt hat.

Decadis informiert unverzüglich den Auftraggeber von der Ausübung des Stornierungsrechts sowie bei Teilzahlung von dessen Umfang. Decadis soll zugleich darauf hinweisen, dass durch die Stornierung die zu lizenzierende IT-Lösung nicht mehr nutzbar sein wird, soweit Decadis den Kunden nicht schon hierüber gesondert im Rahmen des Zahlungsverzuges des Kundeninformiert hatte.

Beide Parteien sind im Fall der Stornierung zum Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Monaten berechtigt. Decadis kann alternativ seine Tätigkeiten zur erneuten Lizenzbeschaffung von Vorkasse abhängig machen. Mit der Vorkassezahlung durch den Kunden, erlischt dessen Rücktrittsrecht.

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.


Die Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht innerhalb von vier Wochen nach Geltendmachung bestritten wird.

4. Höhere Gewalt

Wird Decadis an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die sie trotz der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B.:

  • Betriebsstörungen
  • Systemstörung
  • behördliche Eingriffe
  • Energieversorgungs- und Telekommunikationsschwierigkeiten
  • Streik oder Aussperrung
  • Pandemie

sei es, dass diese Umstände im Bereich der Decadis, sei es, dass sie im Bereich seiner Lizenzgeber oder sonstiger Lieferanten eintreten, verlängern sich, wenn die Lieferung, Leistung oder Mängelbeseitigung nicht unmöglich wird, etwaige Fristen in angemessenem Umfang. Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung, Leistung oder Mängelbeseitigung unmöglich, so wird Decadis von ihren Leistungsverpflichtungen befreit. Der Auftraggeber muss in diesem Umfang keine Gegenleistungen erbringen.

5. Haftung

Decadis haftet bei von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet Decadis gleich aus welchem Rechtsgrund nur, soweit ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Haftung für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Decadis.

6. Schlussbestimmungen

Decadis ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

Dieser Geschäftsbesorgungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der entsprechenden deutschen Umsetzungsbestimmungen. Erfüllungsort ist der Sitz von Decadis. Der vorliegende Vertrag ersetzt alle bestehenden Vereinbarungen der Parteien über die vertragsgegenständlichen Leistungen und ist alleinige Grundlage für bereits vor Vertragsschluss erbrachte und noch zu erbringende vertragsgegenständliche Leistungen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Decadis. Klagt Decadis, ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Auftraggebers zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchsetzbaren so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Es existieren keine mündlichen Nebenabreden. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und müssen von den hierzu berechtigten Personen bestätigt werden. Das gleiche gilt für eine Änderung dieser Formklausel. Sollten Abweichungen von diesem Vertrag vereinbart werden, ist die Regelung dieses Vertrages, von der abgewichen wird, ausdrücklich in der Vereinbarung zu benennen.

AGB-Fassung vom 28.04.2025

AGB
UP