Die EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Die Zeiten, in denen die Arbeitszeiten auf einem Blatt Papier erfasst wurden, sind vorbei.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass alle Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen.
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Deutschland aus dem Jahr 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das kann weitreichende Folgen haben.
Timesheet Check unterstützt bei den ersten Schritten. Eine bestandene Prüfung bedeutet jedoch nicht, dass diese mit lokalen Gesetzen konform sind.